Unfall mit alkoholisiertem Radfahrer (08/1412) 14.12.2019
(ots) - Leichte Verletzungen im Gesicht zog sich ein 21-jähriger in
der Nacht von Freitag auf Samstag bei einem Alleinunfall in Römerberg zu. Der
junge Mann stürzte mit seinem Rad und stieß dabei mit seinem Gesicht auf den
Boden, sodass er durch das DRK behandelt und zur weiteren Behandlung ins
Krankenhaus verbracht werden musste. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte bei ihm
Atemalkoholgeruch festgestellt werden und er hatte Schwierigkeiten eigenständig
aufzustehen. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,66
Promille. Dem 21-jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und ein
Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen ihn eingeleitet.
Auch beim Radfahren darf man einen Promillewert von 1,6 Promille nicht
übersteigen, andernfalls zieht es ein Strafverfahren wegen einer sogenannten
Trunkenheitsfahrt nach sich. Verursacht man in Folge Genusses alkoholischer
Getränke einen Verkehrsunfall begeht man eine Straßenverkehrsgefährdung gemäß §
315c StGB, auch schon unterhalb der 1,6 Promille. Dies kann auch Auswirkungen
auf den Besitz einer Fahrerlaubnis haben.
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Datum: 14.12.2019 - 12:20 Uhr
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