Die Gefahr ist nachts am größten
(SOS-News) - Rund 70 Prozent aller Brandopfer verunglücken nach Anbruch der Dunkelheit in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist nicht nur das Feuer, sondern vor allem auch der entstehende Rauch, der vom Menschen oftmals zu spät wahrgenommen wird. Der laute Alarm eines funktionierenden Rauchmelders warnt vorzeitig vor der Brandgefahr und somit lässt sich eine größere Katastrophe verhindern. Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt und sollten deshalb in keinem Haushalt fehlen – Rauchmelder retten Leben. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben? Da die Anbringung von Rauchmeldern unter das Baurecht fällt, gibt es keine klaren Richtlinien bundesweit, da das Baurecht in Deutschland Länderrecht ist. Noch gibt es keine flächeneckende Rauchmelder-Pflicht, der Großteil der Bundesländer spricht sich aber für die Installation in privaten Wohnräumen aus. Aktuell verfügen 13 Bundesländer (Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Dabei müssen Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einen Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Sie müssen funktionsfähig und fachmännisch angebracht werden, sodass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.
Die Mindestanforderungen, die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind:
- Da die Alarmierung im Falle eines Brandes akustisch erfolgt, muss der Alarmton mindestens eine Lautstärke von 85 dB/3m aufweisen
- Ein Warnsignal sollte mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel anzeigen
- Der Rauch sollte von allen Seiten eindringen können
- Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein
- Damit sich weder Staub noch Insekten im Gerät festsetzen, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein
Wo anbringen? In Privathaushalten sollten Rauchwarnmelder im Flur montiert werden, sofern es sich um einen Fluchtweg handelt. Ansonsten sind Schlaf- und Kinderzimmer geeignete Räume, da hauptsächlich nachts die Gefahr besteht, einen Brand andernfalls nicht rechtzeitig zu bemerken. Dabei sollte die Rauchwarnmelderpflicht entsprechend der Bauordnung als Richtlinie herangezogen werden. In mehrgeschossigen Gebäuden empfiehlt es sich, in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren und diese über Funk oder Kabel zu vernetzen. So werden die Bewohner im Brandfall auch alarmiert, wenn der betroffene Raum weiter entfernt liegt und man den Alarmton eines nicht vernetzten Melders sonst nicht hören könnte. Küche und Bad sollten nicht ausgestattet werden, da Wasserdämpfe zu Falschalarmen führen. Für diese Räume eignen sich Wärmemelder (Thermomelder). Diese geben allerdings im Vergleich zu Rauchwarnmeldern im Brandverlauf sehr spät einen Warnton. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.
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Datum: 16.04.2013 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Brandschutz
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