Überglücklicher Geschädigter eines Diebstahls
(ots) - Am gestrigen Montag, dem 27.07.2020 erschien gegen 12:00 Uhr ein sichtlich aufgeregter 58-Jähriger und gab an, dass er seinen Rucksack beim Ausstieg vermutlich in der S-Bahnlinie 2 liegen gelassen hatte.
Tatsächlich war kurz zuvor durch einen aufmerksamen Zugbegleiter der DB AG ein Rucksack in der S-Bahn zwischen Pirna und Dresden aufgefunden und bei der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden abgegeben worden.
Eine Nachschau ergab, dass eine Ausweisbörse mit Geldkarte und Personalausweis fehlte. Der sichtlich erleichterte Mann erklärte nun, dass sich in dem Rucksack auch sein Arbeitslohn der letzten Monate befinden würde. Der Arbeitgeber im Ausland hatte dem Deutsche aus dem Raum Sächsische Schweiz/Osterzgebirge seinen Lohn bar ausgezahlt. So konnte der knapp fünfstellige Betrag seinem überglücklichen Besitzer zurückgegeben werden.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet und die Kameradaten der S-Bahn gesichert. Weiterhin wurden die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Bargeldes seitens des 58-Jährigen sowie die ordnungsgemäße Anmeldung des Geldbetrages bei der Einreise nach Deutschland überprüft.
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Datum: 28.07.2020 - 12:45 Uhr
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