Nach Ruhestörungen ins Gewahrsam
(ots) - Nach zwei Einsätzen wegen Ruhestörung landete ein 36-jähriger Mann am Montagmorgen im Gewahrsam der Polizei. Nachbarn beschwerten sich über laute Musik, die aus einer Wohnung an der Kanalstraße kam. Das erste Mal rückte eine Polizeistreife am Sonntag gegen 23.15 Uhr aus. Der 40-jährige Wohnungsinhaber und sein 36-jähriger Bruder waren bereits stark alkoholisiert und reagierten verbal aggressiv. Die Polizeibeamten sprachen eine deutliche Mahnung aus und kündigten an, im Wiederholungsfall die Party aufzulösen. Etwas über eine Stunde später kam die nächste Beschwerde. Laute Musik und Gesang schallte von dem Balkon aus durch die Nacht. Die Brüder zeigten keine Einsicht. Nur nach mehrmaliger Aufforderung folgte der 36-jährige dem Platzverweis aus der Wohnung seines Bruders. Die Polizeibeamten kündigten an, ihn im Falle einer Rückkehr ins Gewahrsam zu bringen. Die Mahnung wirkte fünf Minuten. Dann kehrte er zurück und die Polizeibeamten machten ihre Ankündigung wahr: Zur Verhinderung weiterer Straftaten und Durchsetzung des Platzverweises brachten die Einsatzkräfte den Mann ins Gewahrsam. Dabei leistete er massiven körperlichen Widerstand und beleidigte die Beamten. Es wurden Anzeigen gefertigt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Ruhestörung (Landesimmissionsschutzgesetz).
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de http://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4663878 OTS: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.07.2020 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2403082
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MK
Stadt:
Letmathe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nach Ruhestörungen ins Gewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).