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Zu laut und zu schnell - Polizei legt zwei Corvette still

ID: 2402284

(ots) - Oberweidbach

Die Polizei war am Wochenende für die Verkehrssicherheit mit den zivilen Videokrädern unterwegs. Die Beamten stoppten und legten am Sonntag, 26.Juli an der Bundesstraße 255 am Aartalsee zwei Corvette still. Beide Autos waren deutlich zu schnell unterwegs und erreichten durch Manipulation an der Auspuffanlage einen dreistelligen Dezibel-Wert. Die Fahrer erwartet ein dreistelliges Bußgeld und 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister. Die zivilen Videokräder streiften am Sonntag, zwischen 11 und 17 Uhr rund um den Aartalsee und die Zollbuche. Mittags waren auf Grund der wechselhaften Witterung und immer wieder kurzen Schauern fast keine Kradfahrer auf den bekannten Strecken anzutreffen. Erst ab dem frühen Nachmittag nahm der Zweiradverkehr zu, ohne dass die Kradfahrer dabei negativ auffielen. Der Zivilstreife fielen dann jedoch am See zwei Corvette´s aufgrund ihrer schon im Stand immensen Lautstärke auf. Als sie losfuhren, gaben die Fahrer so richtig Gas. Wegen der Radfahrer und Fußgänger auf dem parallel verlaufenden Radweg und einer Fußgängerquerung gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Videoaufnahme beweist, eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h. Bei der anschließenden technischen Überprüfung stellte die Polizei jeweils eine bewusst manipulierte Abgasanlage fest. Ein Fahrzeugführer hatte seine elektronisch geregelte Klappenauspuffanlage mittels Draht blockiert (sieh Bild unter www.polizeipresse.de) und fuhr dadurch quasi mit dauerhaft geöffneter Klappe. Beide Fahrzeuge erreichten bei der Standgeräuschmessung nahezu einen dreistelligen Dezibel-Wert. Erlaubt wären nach den Fahrzeugpapieren 91 Dezibel gewesen. Eine Erhöhung von 10 Dezibel führt quasi zu einer empfundenen Verdoppelung des gehörten Geräuschs. Für die Autofahrer war die Fahrt damit zu Ende. Die Polizei schraubte die Kennzeichen ab und stellte die Zulassungsbescheinigungen sicher. Die Polizei lässt zudem prüfen, ob ein Aufkleber am Heck einen beleidigenden Inhalt hat und damit strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.





Martin Ahlich

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Datum: 27.07.2020 - 12:48 Uhr
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