21 Einsätze wegen ruhestörenden Lärms
(ots) - Wegen ruhestörenden Lärms wurde die Polizei in der Nacht zum Sonntag zu 21 Einsätzen im Landkreis Ludwigslust- Parchim gerufen. Partylärm, überlaute Musik aus Wohnungen und lautes Gegröle auf Straßen waren die Hauptgründe für die Einsätze unter anderem in den Regionen Hagenow, Ludwigslust, Crivitz, Neustadt-Glewe, Brüel, Parchim und Sternberg.
Häufig waren Privatfeiern im Freien der Grund für das Einschreiten der Polizei. Zudem sorgten auch laut grölende Personen auf Straßen und Plätzen oder das überlaute Abspielen von Musik in Wohnungen für Unmut bei den Betroffenen. Zwei Veranstaltungen hatte die Polizei am Wochenende wegen sogenannter Corona- Verstöße beendet (die Polizei informierte).
In Zusammenhang mit diesen Vorfällen und zur Vermeidung von Konflikten in der Nachbarschaft rät die Polizei zur besonderen Rücksicht. Insbesondere Musikanlagen sollten nachts auf einen möglichst niedrigen Lautstärkepegel eingestellt werden, denn der eigene Nachbar schläft bei wärmeren Außentemperaturen meist auch bei geöffnetem Fenster. Bei Feierlichkeiten, insbesondere im Freien, sollten Gastgeber zur Nachtzeit unbedingt auf ein geringes Geräuschniveau achten und diesbezüglich auch Einfluss auf ihre Gäste nehmen. Vom Lärm Betroffene sollten zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Verursacher anstreben, bevor sie die Polizei rufen. So geht man möglicherweise einen sich anbahnenden Nachbarschaftsstreit aus dem Weg.
Unbelehrbare Lärmverursacher müssen bei wiederholten Zuwiderhandlungen mit der Beschlagnahme der betreffenden Musikanlage rechnen. Darüber hinaus können Ordnungsbehörden ruhestörenden Lärm als Ordnungswidrigkeit verfolgen und gegen die Verursacher Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängen.
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Datum: 27.07.2020 - 10:55 Uhr
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