Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 26.07., gegen 01:00 Uhr, werden Kollegen hiesiger Dienststelle in der Karl-Janssen-Straße auf einen Roller aufmerksam, der zuvor aus Richtung der Hofstattstraße, entgegen der Einbahnstraße, geführt wurde. Im Rahmen einer Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Roller als Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h eingetragen ist. Eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte der 17-jährige Jugendliche aus Völklingen nicht vorweisen. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.
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Datum: 26.07.2020 - 10:51 Uhr
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