Burscheid - Parklücke zu klein: Fahrer stark alkoholisiert
(ots) - Aufmerksame Anwohner haben am späten Donnerstagabend (23.07.) ein ungewöhnliches Parkmanöver beobachtet.
Mehrere Zeugen hörten kurz nach 23:00 Uhr laute Musik von der Kölner Straße in Hilgen. Beim Blick aus dem Fenster sahen sie einen VW Touran, dessen Fahrer offensichtlich erhebliche Probleme hatte, sein Auto auf dem Parkstreifen abzustellen.
Erst rangierte er wiederholt, dann fuhr er mit Schwung vorwärts vor einen Baum und danach rückwärts vor einen geparkten Transporter. Anschließend saß der Mann noch einige Minuten im Auto, bevor er die Musik ausstellte. Danach ging er - ohne sich um die Fremdschäden zu kümmern - torkelnd in eine Spielothek. Dank der Zeugen konnte die Polizei den Flüchtigen kurz danach ausfindig machen.
Es handelte sich um einen 46-jährigen Rumänen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Es folgten eine Blutprobe und die Führerscheinsicherstellung. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste er erst eine Sicherheitsleistung hinterlegen, bevor er die Wache verlassen durfte. (rb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/62459/4660974 OTS: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.07.2020 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2400652
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Burscheid
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Burscheid - Parklücke zu klein: Fahrer stark alkoholisiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).