Drogenkontrollen im Straßenverkehr - Wülfrath / Kreis Mettmann - 2007131
(ots) - Am Donnerstag, dem 23.07.2020, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr, führten Einsatzkräfte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann gezielte Drogenkontrollen im öffentlichen Straßenverkehr durch. An diesem Tag hatten sich die Kontrolleure den Wülfrather Parkplatz Am Rathaus, unmittelbar an der innerörtlichen Wilhelmstraße (L 403 / Hauptverkehrsstraße) als Kontrollort ausgesucht. Tatkräftig unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten der Kreispolizei dabei an diesem Tag wieder einmal von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Drogenseminars des Landesamtes für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW (LAFP) sowie deren Seminarleitung.
In der gesamten Einsatzzeit wurden nach selektiver Vorauswahl insgesamt 45 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer aus dem fließenden Verkehr gezogen, angehalten und kontrolliert. Selbstverständlich fanden diese Kontrollen unter besonderer Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregelungen zur aktuellen Corona-Situation statt.
In sechs Fällen erhärtete sich bei den Kontrollen der konkrete Verdacht eines aktuellen Drogenkonsums vor Fahrtanritt. Hier wurde zur Beweisführung, in den jeweils sofort eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Einer der aufgefallenen Fahrzeugführer, ein 39-jähriger Renault-Fahrer aus Wuppertal, war zusätzlich zum Drogenverdacht überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, was zur sofortigen Einleitung eines Strafverfahrens führte. Doch trotz aller Gespräche mit der Polizei hatte der Beschuldigte den "Ernst der Situation" zunächst wohl noch immer nicht begriffen. Nach der ärztlichen Blutprobenentnahme wollte er die polizeiliche Kontrollstelle am Steuer seines Twingos verlassen. Dieses wurde selbstverständlich unterbunden. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, bis ein geeigneter Führerscheinbesitzer informiert werden und den Wagen von der Kontrollstelle wegfahren konnte.
Eine besonders auffällig gewordene Fahrzeugführerin ließ schon beim Einparken an der Kontrollstelle hohe Zweifel an ihrer Fahrtüchtigkeit aufkommen, da die 35-jährige Wülfratherin dabei eine auffällige Warnbake "rammte". Es entstand aber zum Glück kein Schaden, weder an der mobilen Warnbake, noch am Ford Fiesta der Frau. Trotzdem hatte der Vorfall natürlich unmittelbare Konsequenzen. Die Fahrzeugführerin musste ihren Führerschein schon vor Ort abgeben, da ihre Fahrweise deutliche Zweifel an ihrer Verkehrstüchtigkeit aufkommen ließen. Das Dokument wurde gegen den ausdrücklichen Widerspruch der 35-Jährigen beschlagnahmt. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge wurde der Wülfratherin ausdrücklich und bis auf weiteres untersagt.
Der letzte in dieser Kontrolle überprüfte Fahrzeugführer, ein 36-jähriger Wuppertaler, stand nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von Marihuana, welches er auch erst kurz zuvor konsumiert hatte. Da selbst aus mehreren Metern Entfernung ein deutlicher Geruch von Marihuana feststellbar war, der aus dem PKW VW Polo des Mannes strömte, wurde der Wagen von der Polizei durchsucht. Dabei fand sich auf der Rücksitzbank ein Plastikbeutel mit ca. 100 Gramm Marihuana. Die Drogen wurden sichergestellt. Zusätzlich zu der Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, erwartet den 36-jährigen Beschuldigten nun auch noch eine Strafanzeige, wegen des Besitzes von illegalen Betäubungsmitteln.
Alle an diesem Tag an Ort und Stelle mit positivem Ergebnis durchgeführten Drogentests ergaben Hinweise auf THC und Amphetamin. Selbst ohne besondere Fahruntüchtigkeiten (Warnbake) oder aktuellem Drogenbesitz, bedeutet dies für die Betroffenen schon beim ersten Verstoß mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich bis auf drei Punkte.
In jedem nachgewiesenen Fall erhält aber auch immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann sogar ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur weiteren Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die sichere Teilnahme am Straßenverkehr verantwortungsbewusst zu trennen.
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