Zoll prüft Erntehelfer in der Landwirtschaft Einsatz mit rund 50 Kräften im Münsterland
(ots) - Mit rund 40 Einsatzkräften kontrollierten Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster Mitte Juni im Münsterland den Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft.
Prüfungsschwerpunkt stellten sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen dar sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Unterstützt wurden die Zöllner darüber hinaus von weiteren neun Mitarbeitern des Amtes für Arbeitsschutz der Bezirksregierung, der Ausländerämter der umliegenden Städte und Kreise sowie eines örtlichen Ordnungsamtes.
Insgesamt prüften die Beamten 13 Betriebe mit 431 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Stichprobenweise konnten bei sechs Betrieben Geschäftsunterlagen vor Ort eingesehen werden.
In 36 Fällen stießen die Einsatzkräfte auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Zahlung des in der Landwirtschaft geltenden gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro pro Stunde, so dass hier weitere Prüfungen der FKS notwendig sind. In Bezug auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld trafen die Zöllnerinnen und Zöllner hingegen keine Feststellungen.
Weitere diverse Unregelmäßigkeiten stellten die Einsatzkräfte auch in Bezug auf die Bestimmungen zum Arbeitsschutz fest. Kleinere und mittlere Mängel gab es u.a. bei der Unterbringung der Erntehelfer, beim Brandschutz und an den Arbeitsplätzen. Darüber hinaus wurden Verstöße hinsichtlich der Belange anderer zuständiger Behörden festgestellt und diesen weitergeleitet. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden dauern an.
Zusatzinfo: Der Zoll und die jeweils zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die zuständigen Landesbehörden.
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Datum: 23.07.2020 - 13:30 Uhr
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