B39: Roller ohne Führerschein geführt
(ots) - Am 22.07.2020 wurde gegen 17:10 Uhr ein 17-jähriger Jugendlicher auf der B39 zwischen Neustadt/Wstr. und Lambrecht kontrolliert. Der Jugendliche fuhr zuvor mit seinem Roller und einer 15-jährigen Mitfahrerin (Sozia) die Bundesstraße entlang. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte der Fahrer lediglich eine Prüfbescheinigung für Mofa-Roller und keinen Führerschein Vorweisen. Da der Roller jedoch ca. 50 km/h fuhr und auch als Kleinkraftrad zugelassen war, machte sich der Fahrer strafbar wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für die beiden Minderjährigen war an dieser Stelle die Fahrt beendet, der Fahrzeugschlüssel wurde durch die eingesetzten Beamten sichergestellt. Weiterhin muss sich die Mutter (Halterin des Kleinkraftrades) des Jungen wegen des Zulassens des Führens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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Datum: 23.07.2020 - 08:45 Uhr
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