(PF) Pforzheim - Apfelschorle als Urin ausgegeben: 42-jährige Autofahrerin versucht, bei Drogentest zu schummeln
(ots) - Kläglich gescheitert ist am späten Freitagabend eine 42-jährige Autofahrerin damit, bei einer Drogenkontrolle der Polizei, Apfelsaft als ihren Urin auszugeben.
Die 42-Jährige war durch eine Streife des Polizeireviers Pforzheim-Nord gegen 22:15 Uhr in der Östlichen Karl-Friedrich-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Dabei bemerkten die Beamten deutliche Anzeichen dafür, dass die Autofahrerin unter Drogen steht. Als sie dann im Rahmen eines folgenden Urintests den Einsatzkräften den Becher mit dem angeblich frisch von ihr abgegebenen Urin überreichte, wurden jene misstrauisch. Letztlich stellte sich heraus, dass die 42-Jährige unbemerkt Apfelsaft aus einer mitgeführten Flasche in den Urinbecher gefüllt hatte. Infolgedessen musste die Autofahrerin eine Blutprobe abgeben und räumte später dann auch den Konsum von Kokain ein. Sie muss nun mit einer Anzeige und, je nach Ergebnis der Blutuntersuchung, auch mit Folgen für ihren Führerschein rechnen.
Frank Weber, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim Telefon: 07231 186-1111 E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/137462/4658480 OTS: Polizeipräsidium Pforzheim
Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.07.2020 - 16:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2398805
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-Pforzheim
Stadt:
Pforzheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (PF) Pforzheim - Apfelschorle als Urin ausgegeben: 42-jährige Autofahrerin versucht, bei Drogentest zu schummeln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).