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Teilerfolg für Kölner Feuerwehr EuGH-Urteil im Verfahren um Software für die Leitstelle der Kölner Feuerwehr

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(ots) - Im Beschwerdeverfahren um die Beschaffung der neuen Einsatzleitstellensoftware "IGNIS Plus" hat die Kölner Feuerwehr einen wichtigen Teilerfolg errungen: Der Europäische Gerichtshof bestätigte in seinem Urteil vom 28. Mai 2020, dass eine Einsatzleitstellensoftware einer Berufsfeuerwehr grundsätzlich Gegenstand einer ausschreibungsfreien Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern sein kann.

Hintergrund ist ein Beschwerdeverfahren des Softwarehersteller ISE aus Aachen gegen die Stadt Köln. Grund der Beschwerde ist ein 2017 geschlossener Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Land Berlin zur dauerhaften und kostenfreien Nutzung der eigens für die Berliner Feuerwehr programmierten Leitstellensoftware "IGNIS Plus". Dagegen wehrte sich das IT-Unternehmen ISE, da es sich durch die Kooperationsvereinbarung benachteiligt sah. ISE macht geltend, dass der Auftrag durch die Stadt Köln hätte ausgeschrieben werden müssen. Nachdem sie in erster Instanz bei der Vergabekammer Rheinland scheiterten, reichten sie in zweiter Instanz Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ein. Das OLG Düsseldorf rief in diesem Zusammenhang den Europäischen Gerichtshof an, um zu klären, ob die Softwareüberlassung und Kooperationsvereinbarung der öffentlichen Träger überhaupt als öffentlicher Auftrag im Sinne der Vergaberichtlinie zu verstehen ist und damit dem Vergaberecht unterliegt.

Die EU-Richter kamen zu dem Ergebnis, dass ein Vertragswerk, bestehend aus Softwareüberlassungs- und Kooperationsvertrag, zwar grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist, Ausnahmen aber eindeutig möglich sind. So kann eine Einsatzleitstellensoftware grundsätzlich Gegenstand einer ausschreibungsfreien Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern sein. Es genüge, dass sich die Zusammenarbeit auf eine zur eigentlichen öffentlichen Aufgabe nebensächliche Tätigkeit bezieht, sofern diese Tätigkeit zur wirksamen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beiträgt. Darüber hinaus legt der EuGH dem Oberlandesgericht die Frage zur Prüfung auf, ob sich eine Einsatzleitstellensoftware aufgrund ihrer Wichtigkeit und Unverzichtbarkeit überhaupt auf den Rang einer rein nebensächlichen Tätigkeit reduzieren lässt. Der Fall geht nun zur abschließenden Prüfung und Entscheidung zurück an das OLG Düsseldorf.





IGNIS Plus seit April in Betrieb

Das neue Einsatzleitsystem "IGNIS Plus" ist seit Mitte April erfolgreich in Betrieb. Es ermöglicht der Leitstelle in Köln-Weidenpesch von Notrufannahme bis Einsatzabschluss noch effizienter durch den gesamten Einsatz zu leiten. Durch eine stärker systemgestützte Bearbeitung können nicht nur die geeigneten Einsatzmittel alarmiert und das Einsatzgeschehen in engem Austausch mit den Einsatzkräften vor Ort gelenkt werden, auch der Anrufer wird durch die Arbeitsentlastung der Leitstellen-Mitarbeiter noch besser betreut. So verwendet die neue Software die genauen Positionen der Einsatzfahrzeuge in Echtzeit und errechnet, welches am schnellsten am Einsatzort sein kann. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst erhalten darüber hinaus in Zukunft wesentlich präzisere Informationen für ihre Anfahrt. Im Zuge der Systemumstellung werden neben einer verbesserten Einsatzanalyse durch ein automatisiertes Datenmanagement zudem die Erfassung von Patientendaten und die Abrechnung optimiert.

Das neue Einsatzleitsystem ist dabei nur ein Baustein zur Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur innerhalb der Feuerwehr Köln. Neben dem weiteren Ausbau des Einsatzleitsystems durch zusätzliche Module werden auch das Kommunikations- und Alarmierungssystem stufenweise modernisiert. Hierdurch wird die Notfallversorgung für die Kölnerinnen und Kölner auch künftig bestmöglich gewährleistet.

Das Urteil des EuGH ist abrufbar unter: http://curia.europa.eu/juris/document/do cument.jsf?text=&docid=226863&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&par t=1&cid=1794457

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Datum: 29.05.2020 - 18:25 Uhr
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