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Brandschutzsünden bei Feuer aufgedeckt

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(ots) - Gegen 17 Uhr wurde der Löschzug Büttgen zu einem gemeldeten Kellerbrand in einem Wohn- und Geschäftshaus auf dem Rathausplatz in Büttgen alarmiert. Durch die ersten Kräfte vor Ort konnte eine Rauchentwicklung aus einem Kellerfenster bestätigt werden. Bei der eingeleiteten Erkundung wurden weitere verrauchte Räume aufgefunden. Da sich zu dem Zeitpunkt keine Personen mehr in dem Gebäude befanden, wurde zunächst ein, im weiteren Verlauf ein weiterer Trupp unter Atemschutz zur Erkundung und zur Brandbekämpfung in das Gebäude entsandt. Im Verlauf der Erkundung konnte brennendes Unrat in einem Lichtschacht ausgemacht werden. Der Brand wurde mittels einem C-Rohr abgelöscht und die betroffenen Bereiche wurden durch die Einsatzkräfte gelüftet. Nach ungefähr anderthalb Stunden war der Einsatz beendet und die Fahrzeuge standen wieder einsatzbereit auf der Wache.

Aufgrund von verkeilten Brandschutztüren im Kellerbereich konnte sich der Rauch ungehindert in dem Gebäudekomplex ausbreiten. An dieser Stelle der Hinweis, dass Rauch- und Feuerschutztüren nicht aufgekeilt werden dürfen! Zum einen kann es dadurch zu einer schnelleren Brandausbreitung kommen, zum anderen kann Brandrauch dazu führen dass lebenswichtige Fluchtwege nicht mehr nutzbar sind.

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Datum: 26.03.2020 - 21:51 Uhr
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