Feuerwehr gibt Tipps für ein sicheres Silvester
(ots) - Wenn zu Silvester das neue Jahr begrüßt wird, dann werden
Feuerwerkskörper im Wert von rund 135 Millionen Euro in die Luft gehen. Freudige
Feste zum Jahreswechsel mit manchmal schlimmen Folgen: Jedes Jahr kommt es an
Silvester zu zahlreichen Unfällen mit Verletzun-gen und zu Bränden. Die Gründe
sind fast immer leichtsinniges und unsachgemäßes Hantie-ren mit
Feuerwerkskörpern. Viele Verletzungen und Schäden lassen sich durch vorsichtiges
Handeln vermeiden.
Sicherheitstipps für ein unbeschwertes Silvester:
An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden und wann dürfen sie abgebrannt
werden? Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an
Personen abge-geben und abgebrannt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet
haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr ab dem 28.
Dezember an Perso-nen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie dürfen nur am 31.12. und 01.01. von Personen abgebrannt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur
gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.
Beim Kauf auf richtige Kennzeichnung und damit sicheres Feuerwerk achten Nur
gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen. Feuerwerkskörper müssen wie folgt
ge-kennzeichnet sein: -Handelsname und Typ des Gegenstandes, -Name des
Herstellers oder Einführers, eingetragener Handelsname oder eingetragene
Handelsmar-ke. -Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der
Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann. -CE-Zeichen und
Registriernummer -Kategorie F1 oder F2 -Kennnummer der benannten Stelle (z.B.
0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM) -
Schutzabstand -Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt: NEM) -Altersgrenze gem. §
20 SprengG -Produkt-, Chargen- oder Seriennummer
Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz
wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu
Men-schen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei
Reetdächern ist besonde-re Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem sind
regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.
Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten.
Eine Flasche in einer Getränkekiste ist eine gute und standsichere Startrampe.
Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw. stehend
angezündet werden. Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Falls
trotz Warnung vor schweren Verletzungen doch in der Hand gezündet wird, Böller
sofort wegwerfen. Vorher muss man sich versichern, dass in Wurfrichtung alles
frei ist. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsorgen.
Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor der Jahreswende kann man bereits einiges
tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen
bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und
Gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.
Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus
dem Weg zu gehen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht
in die Garage. "La-ternenparker" können versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen
Seitenstraßen abzustellen und be-lebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in
der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur
unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei lang-sam fahren, die Fenster
geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das
Durchfahren eines Privatfeuerwerks könnte Attacken auf das Auto provozie-ren.
Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen. Bei einem Brand oder einem Unfall immer
sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112
benachrichtigen.
Bei Fragen zur Brandsicherheit hilft Ihnen Ihre örtliche Feuerwehr weiter.
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Datum: 19.12.2019 - 13:03 Uhr
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