Gemeinsame Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall"
(ots) - In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinsame Ausschuss für
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes
(DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) die
neue Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall" erstellt. Sie stellt, abgestimmt
mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktuellen Stand der Fachmeinung in
Deutschland dar. "Die Fachempfehlung richtet sich sowohl an die Bewohner von
Wohnungen als auch an Feuerwehren und Spezialisten in der Brandschutzerziehung
und -aufklärung", erläutert Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses.
Die Fachempfehlung stellt die folgenden Grundprinzipien zum Verhalten im
Brandfall dar:
1. Es ist nicht möglich, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall in
Wohnungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kommuniziert. Sie sind zwar, wie
bei der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 leicht zu merken, aber das
Verständnis ist nicht ausreichend, um im eigenen Wohnumfeld unter sehr
verschiedenen Randbedingungen richtig zu handeln. Die Handlungsempfehlungen
müssen ausführlicher sein, auch wenn dabei das Problem auftritt, dass
Schwierigkeiten beim Lesen des längeren Textes auftauchen.
2. Es gibt keine einheitliche Regelung zum Verhalten, die für jede
Situation in jeder Gebäudeart beim Wohnen zutrifft. Die
detaillierten Verhaltenshinweise für einen Brand im
Einfamilienhaus unterscheiden sich in mehreren Punkten von den
Hinweisen beim Brand in einem Mehrfamilienhaus. Für
Brandschutzfachleute sind diese Unterschiede zwar klar, logisch
und einsichtig, der normale Mensch auf der Straße hat aber
diese Kenntnisse nicht! Weiterhin ist es noch entscheidend, ob
es im Mehrfamilienhaus in der eigenen Wohnung brennt oder in
einer beliebig anderen Wohnung im gleichen Mehrfamilienhaus.
Zusätzlich stellt der Fall eines verrauchten Treppenhauses eine
Sondersituation dar, die betrachtet werden muss. In der
Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall" werden daher folgende
vier Fälle unterscheiden: o Brand in der eigenen Wohnung eines
Mehrfamilienhauses o Brand in einer anderen Wohnung eines
Mehrfamilienhauses o Verrauchtes Treppenhaus in einem
Mehrfamilienhaus o Brand in einem Einfamilienhaus
3. Reine Schlagworte oder Merksätze sind nicht ausreichend. Es müssen
detaillierte Erklärungen erfolgen, die die Nutzer direkt ansprechen. Diese
dienen insbesondere auch Multiplikatoren wie zum Beispiel Brandschutzerziehern
oder Lehrkräften, um die Merksätze den Nutzern zu erläutern
4. Durch Ablaufdiagramme werden die Handlungsprinzipien anschaulich erläutert.
"Mit der neuen Fachempfehlung setzt der Gemeinsame Ausschuss für
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung seine strategische Arbeit in
diesem Gebiet fort, die mit der Fachempfehlung ,Der Notruf in der
Brandschutzerziehung' begonnen wurde und sich zukünftig weiter fortsetzen soll",
erläutert Kircher abschließend. Die aktuelle Fachempfehlung steht unter
www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html online.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Schiffdorf
Stv. Gemeindebrandmeister und Pressesprecher
Hauke Kahrs
Mobil: 01713774353
E-Mail: haukekahrs(at)web.de
http://www.schiffdorf.de/staticsite/staticsite.php?menuid=53&topmenu=
91
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Datum: 12.12.2019 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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