Küchenbrand in Bonn-Vilich - Eine verletzte Person
(ots) -
Bonn-Vilich-Rheindorf, 30.08.2019. Am Freitagmorgen wurden die
Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem Küchenbrand in einem
Einfamilienhaus alarmiert. Durch das beherzte Eingreifen eines
Nachbarn wurde ein Bewohner aus dem Brandobjekt gerettet. Er wurde
ins Krankenhaus transportiert.
Als die ersten Einsatzkräfte gegen 9:15 Uhr zu einem Küchenbrand
alarmiert wurden, gingen sie noch von Personen aus, die sich im
Gebäude befinden sollten. Vor Ort eingetroffen, stellte sich
glücklicherweise heraus, dass die Bewohner bereits durch einen
aufmerksamen Nachbarn aus dem Objekt gebracht wurden. Ein Trupp unter
Atemschutz konnte das Feuer in der Küche schnell unter Kontrolle
bringen, parallel dazu wurden Lüftungsmaßnahmen durchgeführt und der
Rest des Gebäudes auf Raucheintritt kontrolliert. Bei der
Durchführung von ersten eigenen Löschversuchen erlitt ein Bewohner
leichte Verletzungen, er wurde ins Krankenhaus transportiert. Zwei
weitere Personen wurden nach Sichtung durch den Rettungsdienst als
unverletzt eingestuft.
Im Einsatz waren 27 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, der
Löscheinheit Geislar und des Rettungsdienstes. Unterstützend standen
auch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Meindorf aus dem
Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn
Florian Mutz
Telefon: +49 228 - 7170
www.bonn.de/(at)feuerwehr-und-rettungsdienst
Original-Content von: Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2019 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2198711
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-BN
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Küchenbrand in Bonn-Vilich - Eine verletzte Person"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).