Kompostieranlage hält Feuerwehr in Atem
(ots) - Freitag, 16. August 2019, 11.14 Uhr;
Goteboldstraße
Ein brennender Berg aus Gartenabfällen hat in einer
Kompostieranlage im Stadtteil Allach die Feuerwehr insgesamt über
fünf Stunden beschäftigt. Kurz nach 11 Uhr wurde der Integrierten
Leistelle durch mehrere Notrufe eine starke Rauchentwicklung in einer
Kompostieranlage gemeldet. Ein Löschzug der Berufsfeuerwehr sowie die
Abteilung Allach der Freiwillige Feuerwehr wurden alarmiert. Ein 50 x
80 Meter großer und 8 Meter hoher glimmender Berg aus Grünabfällen
war Grund für die Rauchentwicklung. Anfängliche Versuche die
Glutnester mit Löschlanzen löschen zu können brachten nicht den
gewünschten Erfolg. Deshalb entschied sich der Einsatzleiter den
riesigen Berg mit einem großen Radlader umgraben zu lassen, um an die
Glutnester im Inneren des Berges zu gelangen. Mit 3 C-Rohren und
einem Wenderohr der Drehleiter konnten alle Glutnester nach etwa vier
Stunden gelöscht werden. Eine Schadenssumme kann seitens der
Feuerwehr nicht festgelegt werden.
Eingesetzte Kräfte: Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Zu
diesem Einsatz liegen der Branddirektion München keine Fotos vor.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Feuerwehr München
Pressestelle
Telefon: 089 / 2353 31311 (von 6 bis 22 Uhr)
E-Mail: presse.feuerwehr(at)muenchen.de
Internet: www.feuerwehr-muenchen.de
Twitter: www.twitter.com/BFMuenchen
Facebook: www.facebook.com/feuerwehr.muenchen/
Instagram: www.instagram.com/feuerwehrmuenchen/
Original-Content von: Feuerwehr München, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.08.2019 - 17:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2189596
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-M
Stadt:
München
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kompostieranlage hält Feuerwehr in Atem"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).