Erneute Fuchsrettung im ehemaligen Klärbecken
(ots) -
Erneut hat ein Fuchs im ehemaligen Klärbecken am Hohnhorstweg in
Lehrte die Tierrettung der Lehrter Feuerwehr beschäftigt.
Um kurz vor 20:00 wurde am heutigen Dienstagabend die für die
Tierrettung zuständige Ortsfeuerwehr Röddensen zum ehemaligen
Klärbecken alarmiert, nachdem dort erneut ein Fuchs in dem Becken
entdeckt worden war. Bereits vor einer Woche hatten die Tierretter in
dem Becken einen dorthin verirrten Fuchs eingefangen.
Während in der vergangenen Woche ein älteres Tier in das Becken
gestürzt war, so handelte es sich dieses Mal um einen recht jungen
Fuchs der sich aus eigener Kraft nicht aus dem etwa 6 Meter tiefen
Becken befreien konnte. Aufbauend auf der Erfahrung der letzten
Fuchsrettung konnte der junge Fuchs schnell mit speziellen
Beißschutzhandschuhen gefangen und in eine Transportbox verbracht
werden. Die Einsatzkräfte retteten den Fuchs anschließend über eine
Leiter aus dem Becken und entließen ihn zwar abgekämpft, aber
wohlbehalten in die Freiheit. Warum innerhalb von einer Woche gleich
zwei Füchse in das ehemalige Klärbecken gestürzt sind, konnte nicht
geklärt werden.
Im Einsatz war die Ortsfeuerwehr Röddensen mit dem
Gerätewagen-Tierrettung und 3 Kameraden, sowie der
Feuerwehr-Pressesprecher.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Freiwillige Feuerwehr Lehrte
Christian Urban
Mobil: +49 (0)170 54 70 608
E-Mail: presse(at)ff-lehrte.de
Original-Content von: Freiwillige Feuerwehr Lehrte, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.08.2019 - 22:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2182971
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW Lehrte
Stadt:
Lehrte
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erneute Fuchsrettung im ehemaligen Klärbecken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Freiwillige Feuerwehr Lehrte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).