Feuerwehr bekämpft schwer zugänglichen Flächenbrand
(ots) -
Am Freitag, den 05.07.2019, musste die Feuerwehr Wetter (Ruhr)
gegen 19:00 Uhr einen Flächenbrand bekämpfen.
Bei diesem Einsatz war aber nicht die Brandbekämpfung das Problem,
sondern das Erreichen der Einsatzstelle. Ursprünglich war als
Einsatzort das Alte Wasserwerk Volmarstein angegeben worden. Deshalb
fuhren die Kräfte von Feuerwehr und Polizei auch diese Adresse als
erstes an. Dort angekommen ergab die Erkundung dann, dass die
Einsatzstelle von hier zwar zu sehen, aber durch den Ruhrlauf
getrennt nicht zu erreichen war. Sie lag auf der Insel zwischen Ruhr
und Obergraben. Die Einsatzkräfte fuhren dann über die
Friedrichstraße, noch auf der Anfahrt befindliche Fahrzeuge wurden
direkt dorthin umgeleitet. Über einen Deichweg konnte die Insel dann
befahren werden. Allerdings ist dieser Weg auch nur so schmal, dass
ein Wenden oder Abbiegen nur ganz am Ende des Weges möglich ist. Von
diesem Weg aus musste noch eine Strecke von ca. 500m querfeldein
überwunden werden, dann war die Brandstelle erreicht. Hier wurden
dann insgesamt drei C-Rohre vorgenommen und der ca. 700m² große
Flächenbrand samt Glutnestern abgelöscht. Zur Kontrolle kam zum
Abschluss noch eine Wärmebildkamera zum Einsatz. Nach gut zwei
Stunden konnte der Einsatz dann abgeschlossen werden.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Wetter (Ruhr)
Thomas Schuckert
Telefon: 02335-840730
E-Mail: thomas.schuckert(at)stadt-wetter.de
www.feuerwehrwetter.de
Original-Content von: Feuerwehr Wetter (Ruhr), übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.07.2019 - 22:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2162671
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-EN
Stadt:
Wetter (Ruhr)
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Feuerwehr bekämpft schwer zugänglichen Flächenbrand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Wetter (Ruhr) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).