Erneut Sirenenalarm in Wetter
(ots) -
Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage heulten in Wetter
die Feuerschutzsirenen.
Einsatzziel für die ehrenamtlichen Kräfte der Löschzüge Alt-Wetter
und Volmarstein / Grundschöttel war um 11:28 Uhr dieses Mal ein
Mehrfamilienhaus in der Bahnhofstraße. Hier hatten Nachbarn aus einer
Wohnung das Piepsen der Rauchmelder gehört und Brandgeruch im
Treppenraum wahrgenommen. Sie handelten sofort richtig und
alarmierten über Notruf die Feuerwehr. Nach Eintreffen erkundete der
Einsatzleiter die genaue Lage, ließ das Wohnhaus räumen und einen
Löschangriff aufbauen. Da die Wohnungstür massivst gesichert und ein
Eindringen hier nicht möglich war, verschaffte sich der Angriffstrupp
über ein Fenster Zutritt zur Wohnung. Hier wurde dann schnell klar,
dass auch in diesem Falle angebranntes Essen auf dem eingeschalteten
Herd die Rauchmelder ausgelöst hatte. Der heiße Topf wurde durch den
Angriffstrupp ins Freie gebracht, ein weiterer Atemschutztrupp
belüftete die leicht verqualmte Wohnung. Mittlerweile waren die
Mieter der Wohnung vor Ort eingetroffenen und die Einsatzstelle wurde
nach einer Belehrung an sie übergeben werden. Die eingesetzten Kräfte
von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei konnten dann nach knapp
einer Stunde den Einsatz beenden und einrücken.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Wetter (Ruhr)
Thomas Schuckert
Telefon: 02335-840730
E-Mail: thomas.schuckert(at)stadt-wetter.de
www.feuerwehrwetter.de
Original-Content von: Feuerwehr Wetter (Ruhr), übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.06.2019 - 15:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2146417
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-EN
Stadt:
Wetter (Ruhr)
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erneut Sirenenalarm in Wetter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Wetter (Ruhr) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).