ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Sicheres Silvester

ID: 2043960

(ots) -
Wenn zu Silvester das neue Jahr begrüßt wird, dann werden
Feuerwerkskörper im Wert von rund 135 Millionen Euro in die Luft
gehen. Freudige Feste zum Jahreswechsel mit manchmal schlimmen
Folgen: Jedes Jahr kommt es an Silvester zu zahlreichen Unfällen mit
Verletzun-gen und zu Bränden. Die Gründe sind fast immer
leichtsinniges und unsachgemäßes Hantie-ren mit Feuerwerkskörpern.
Viele Verletzungen und Schäden lassen sich durch vorsichtiges Handeln
vermeiden.

Sicherheitstipps der Feuerwehr für ein unbeschwertes Silvester:

An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden und wann dürfen sie
abgebrannt werden? Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während
des ganzen Jahres an Personen abge-geben und abgebrannt werden, die
das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2
dürfen in diesem Jahr ab dem 28. Dezember an Perso-nen abgegeben
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nur am
31.12. und 01.01. von Personen abgebrannt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von
Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel
gezündet werden.

Beim Kauf auf richtige Kennzeichnung und damit sicheres Feuerwerk
achten Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen.
Feuerwerkskörper müssen wie folgt ge-kennzeichnet sein: -Handelsname
und Typ des Gegenstandes, -Name des Herstellers oder Einführers,
eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke. -
Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller
oder Einführer kontaktiert werden kann. -CE-Zeichen und
Registriernummer -Kategorie F1 oder F2 -Kennnummer der benannten
Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung BAM) -Schutzabstand -Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt:




NEM) -Altersgrenze gem. § 20 SprengG -Produkt-, Chargen- oder
Seriennummer

Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu
verwenden. Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten
und genügend Abstand zu Men-schen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen
und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist beson-dere Vorsicht und
großer Abstand geboten. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der
Ordnungsbehörden zu beachten.

Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der
Hand behalten. Eine Flasche in einer Getränkekiste ist eine gute und
standsichere Startrampe.

Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw.
stehend angezün-det werden. Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich
entfernen. Falls trotz Warnung vor schweren Verletzungen doch in der
Hand gezündet wird, Böller sofort wegwerfen. Vorher muss man sich
versichern, dass in Wurfrichtung alles frei ist. Wichtig: Blindgänger
nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsorgen.

Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor der Jahreswende kann man
bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der
Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein
verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten soweit wie
möglich sicher verwahrt wer-den.

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren
weitgehend aus dem Weg zu gehen, stellt man am besten den eigenen
Wagen in der Silvesternacht in die Garage. "Laternenparker" können
versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und
belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu
meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten
vorgenommen werden. Dabei lang-sam fahren, die Fenster geschlossen
halten, "Feuerwerkern" ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das
Durchfahren eines Privatfeuerwerks könnte Attacken auf das Auto
provo-zieren.

Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen. Bei einem Brand oder einem
Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den
Telefonnotruf 112 benachrichtigen.

Bei Fragen zur Brandsicherheit hilft Ihnen Ihre örtliche Feuerwehr
weiter.




Medien-Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

Original-Content von: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Dachstuhlbrand  Brennender Adventskranz verursacht Rauchgasinhalation, Feuerwehr Hamburg versorgt 87-jährigen Mann
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.12.2018 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2043960
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-LFVSH
Stadt:

Kiel



Kategorie:

Feuerwehr



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sicheres Silvester"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sicherheitstipps zur Wald- und Flächenbrandgefahr ...

Das anhaltende frühsommerliche Wetter mit anhaltender Trockenheit lässt die Waldbrandgefahr steigen. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein weist daraufhin, dass landesweit die Stufe 3 und teilweise bereits die Stufe 4 (zweithöchste Stufe) ...

Alle Meldungen von Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein