Feuerwehr Hamburg rettet eingeklemmten Fahrer nachÜberschlag mit PKW
(ots) - 17.10.2018, 23:21 Uhr, THY, Pezolddamm
Über den Notruf 112 wurde der Rettungsleitstelle der Feuerwehr
Hamburg in der vergangenen Nacht mitgeteilt, dass sich nach einem
Verkehrsunfall ein PKW im Vorgarten befinden soll. Der PKW sollte
dort auf dem Dach liegend zum Stehen gekommen sein und weiterhin sich
noch eine Person darin befinden. Nachdem die ersten Kräfte der
Feuerwehr an der angegebenen Adresse eintrafen, bestätigte sich diese
Meldung. Das Fahrzeug wurde umgehend stabilisiert und die nicht
ansprechbare, männliche Person darin durch einen Notarzt sowie
Notfallsanitäter der Feuerwehr Hamburg rettungsdienstlich betreut. Im
Anschluss erfolgte die patientengerechte Rettung aus dem verunfallten
Kraftfahrzeug. Der Patient wurde dem Rettungsdienst übergeben und
einem nahegelegen Krankenhaus notarztbegleitet zugeführt. Bedingt
durch den Verkehrsunfall wurde ein Stromverteilerkasten beschädigt,
welcher durch den Stromnetzbetreiber spannungsfrei geschaltet werden
musste. An diesem Einsatz waren insgesamt 20 Einsatzkräfte der
Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Löschzug,
sowie einem Führungsdienst B als auch einem Notarzteinsatzfahrzeug
und einem Rettungswagen beteiligt.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Werner Nölken
Telefon: 040/42851-4021
E-Mail: presse(at)feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de
Original-Content von: Feuerwehr Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.10.2018 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1999119
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Feuerwehr Hamburg rettet eingeklemmten Fahrer nachÜberschlag mit PKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).