Feuerwehr Hamburg rettet Mann vor dem Ertrinken
(ots) - Hamburg Altona-Altstadt, 08.03.2018, 07.33 Uhr,
Technische Hilfeleistung - Menschenrettung aus Gewässer (THWAY),
Große Elbstraße
Ein Passant bemerkte eine männliche Person die vermutlich von
einer Kaimauer in die Elbe gestürzt war und sich um Hilfe rufend an
einer Aufstiegsleiter festhielt. Der Passant informierte sofort die
Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg über den Notruf 112 und
kletterte anschließend die Aufstiegsleiter hinab um dem Mann zu
helfen. Die Einsatzkräfte des alarmierten Löschzuges sicherten den
Mann mit Sicherheitsleinen und retteten ihn anschließend auf die
Kaimauer. Nach rettungsdienstlicher Versorgung durch die
Notfallsanitäter der Feuerwehr Hamburg wurde er mit einer starken
Unterkühlung von einem Notarztwagen in ein nahegelegenes Krankenhaus
befördert. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei für weitere
Ermittlungen übergeben. Insgesamt waren 32 Einsatzkräfte von
Berufsfeuerwehr Hamburg und DLRG Hamburg mit einem Löschzug, einem
Führungsdienst (B-Dienst), einem Rettungswagen, einem Notarztwagen,
einem Löschboot und der Spezialeinsatzgruppe-Tauchen der Feuerwehr
Hamburg für diese Rettungsaktion im Einsatz.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Torsten Wesselly
Telefon: 040/42851-4023
E-Mail: presse(at)feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de
Original-Content von: Feuerwehr Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.03.2018 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1847859
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Feuerwehr Hamburg rettet Mann vor dem Ertrinken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).