Heimrauchmelder warnte rechtzeitig
(ots) -
Im Einsatz waren der Löschzug der Feuer- und Rettungswache I
(Neuwerk), ein Löschfahrzeug der Feuer- und Rettungswache II (Holt),
die Einheit Neuwerk der Freiwilligen Feuerwehr, ein Rettungswagen,
ein Notarzt sowie der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr
Ein aufmerksamer Nachbar meldete heute Nacht der Leitstelle der
Feuerwehr einen ausgelösten Heimrauchmelder in einer Wohnung eines
Mehrfamilienhaus. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte
Brandgeruch bereits im Treppenraum festgestellt werden. Die
betroffene Wohnung konnte durch den ausgelösten Heimrauchmelder
schnell ermittelt werden. Da der oder die Bewohner nicht reagierten,
wurde die Wohnungseingangstür gewaltsam geöffnet. Ein Bewohner wurde
schlafend in der leicht verrauchten Wohnung aufgefunden. Umgehend
erfolgte eine Erstversorgung des Patienten durch den Rettungsdienst.
Ursache für die Verrauchung war angebranntes Essen auf dem Herd. Der
Patient war nicht weiter verletzt und musste auch nicht in ein
Krankenhaus transportiert werden.
Einsatzleiter: Brandamtmann Carsten Kommer
Rückfragen bitte an:
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich 37 - Feuerwehr
Führungs- und Lagezentrum
Stockholtweg 132
41238 Mönchengladbach
Telefon: 02166/9989-0
Fax: 02166/9989-2114
Pressebetreuung: 02166/9786535
E-Mail: leitstelle.feuerwehr(at)moenchengladbach.de
http://www.feuerwehr-mg.de/
Original-Content von: Feuerwehr Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.02.2018 - 07:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836837
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MG
Stadt:
Mönchengladbach-Lürrip, 20.02.2018, 01:21 Uhr, Kranzstraße
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Heimrauchmelder warnte rechtzeitig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).