TH_2 - BAB1 Fahrtrichtung Bremen PKWüberschlagen
(ots) -
Um 06:18 Uhr am Morgen des Rosenmontag wurde per digitalem
Meldeempfänger der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne auf
die Bundesautobahn 1 alarmiert. Auf schneenasser Fahrbahn geriet
heute Morgen ein PKW auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen ins
Schleudern. Kurz vor dem Parkplatz Hasenkempe kam der PKW von der
Fahrbahn ab, rutschte in den Graben, überschlug sich dort mehrfach
und blieb auf dem Dach liegen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte
stellte sich entgegen der Alarmierung heraus, dass der Fahrer des
Wagens glücklicherweise alleine im Fahrzeug unterwegs war und keine
Person eingeklemmt war. Der Fahrer konnte sich selbstständig und
leicht verletzt aus dem Fahrzeug befreien. Ersthelfer betreuten die
leicht verletzte Person in einem warmen Fahrzeug. Die Einsatzstelle
wurde gegen den fließenden Berufsverkehr abgesichert und
ausgeleuchtet. Nach einer Stunde konnte die Einsatzstelle an die
Autobahnpolizei übergeben werden. Der Fahrer wurde mit dem
Rettungswagen in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Im Einsatz
waren 20 Kameraden mit vier Fahrzeugen, der Rettungsdienst und
Notarzt aus Werne sowie die Autobahnpolizei. Einsatzende war 07:50
Uhr.
Rückfragen bitte an:
Freiwillige Feuerwehr Werne
Tobias Tenk (Brandmeister)
Telefon: 0151 22788827
E-Mail: tobias.tenk(at)feuerwehr-werne.de
http://www.feuerwehr-werne.de
Original-Content von: Freiwillige Feuerwehr Werne, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2018 - 17:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1832834
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-WRN
Stadt:
Werne
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" TH_2 - BAB1 Fahrtrichtung Bremen PKWüberschlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Freiwillige Feuerwehr Werne (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).