E-Commerce - Ein boomender Wirtschaftszweig
Die krummen Touren der Online-Ganoven
Im Zusammenhang mit E-Commerce treten immer wieder eine ganze Reihe spezifischer Delikte auf:
- Betrugsdelikte, vor allem auch im Rahmen des Bezahlvorgangs.
- Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht
- Fälschungsdelikte
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (etwa durch den Verkauf gefälschter Medikamente)
- Verbreitung von Pornografie sowie sonstiger i. d. Z. hierzulande verbotener Dienstleistungen und Waren
- Hehlerei (etwa Angebote von gestohlenen Gütern oder Raubkopien von Software über Online-Auktionen)
- Verstöße gegen das Datenschutzgesetz
Unternehmen können besonders geschädigt werden durch
- Computersabotage (Service-Attacken, mit denen Unternehmensrechner zum Erliegen gebracht werden oder auch durch Viren, Würmer oder Trojaner)
- Datenmanipulation
- Datenspionage sowie
- Betrug (Vorspiegelung einer Zahlungsabsicht des Kunden).
[ Zurück ]