Medizinische Hinweise für Dänemark
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
In Teilen des Landes (Bornholm) kommt es April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Dänemark ist ein Wohlfahrtsstaat. Die medizinische Versorgung wird aus den öffentlichen Kassen gewährleistet. Zu diesem Zweck wird allen Personen, die bei einer dänischen Gemeinde angemeldet sind, eine Krankenversicherungskarte (sygesikringsbevis) ausgestellt. Die öffentliche medizinische Versorgung umfasst jedoch keine Zahnbehandlungen. Für diese ist gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Das Gesundheitswesen kann den Bedarf allerdings nicht immer decken. Grundsätzlich können zwar alle Arten von Behandlungen in Dänemark durchgeführt werden, es muss jedoch mit zum Teil langen Wartezeiten für Operationen oder besondere Untersuchungen gerechnet werden.
EU-Bürger und Bürger von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben einen Anspruch auf medizinische Erstversorgung. Als Nachweis des Behandlungsanspruches ersetzt seit dem 01.06.2004 eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) das früher übliche Formblatt E 111. Während insbesondere die Notfallbehandlung in Krankenhäusern nach Vorlage der Krankenversicherungskarte kostenlos erfolgt, ist die Behandlung in Arztpraxen häufig direkt zu bezahlen und anschließend mit der deutschen Krankenversicherung abzurechnen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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Fax: (03018) 1751000
Publiziert am: Freitag, 11. September 2009 (3513 mal gelesen)
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